Stadtverband
Kleingärten in Falkensee sichern
Die Kleingartenanlage „Fasanenaue“ in der Drosselstrasse besteht seit 1989. Es handelt ich um die einzige Kleingartenanlage in Falkensee. Sie hat eine Größe von 10 Hektar und ist aufgeteilt in 27 Parzellen. Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil der Grüngebiete in Falkensee und deshalb aus Sicht der CDU-Fraktion dringend auf Dauer zu erhalten.“ Derzeitige Bestrebungen der Eigentümer, Pachtverträge kündigen zu wollen oder durch unverhältnismäßige Pachterhöhungen Kleingärtner zur Aufgabe zu drängen, kommen für uns nicht in Frage.
Die CDU-Fraktion wird keinen Änderungen des B-Plan zu Lasten der Nutzer der Kleingärten zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Als Ergänzung zu meinem Schreiben vom 19.03.2022 eine weitere Information. Mit Schreiben vom 26. Mai 1998 erhielt der damalige Vorsitzende Der Kleingartenanlage „Fasanenaue“ die Mitteilung, unterschrieben vom damaligen Technischen Beigeordneten und Dezernent; Herrn Zimmermann, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Falkensee am 6. Januar 1998 durch das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen genehmigt wurde. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte dazu im Februar 1998 im Amtsblatt der Stadt Falkensee Nr. 73 und besitzt somit Rechtskraft. Weiterhin heißt es: Die bestehende Kleingartenanlage an der Drosselstraße wurde im FNP in eine Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Baugesetzbuch integriert und mit der Nutzungsart – Dauerkleingartenanlage – im Planwerk dargestellt. Leider kann ich Ihnen das Schriftstück nicht faxen, da ich ihre Fax Nr. nicht kenne. Danke für Ihre Aussage vom 23. März 2022. Mit Gruß Ihr Kleingärtner Hans- Dieter Simon